Stadler Personalmanagement GmbH

Aktuelles

Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Nach § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind alle Arbeitgeber ab dem 20. April verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten.

Stadler Personalmanagement GmbH (Arbeitgeber) stellt den Arbeitnehmern Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung. Die hierbei anfallenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

Abholung nach Terminvereinbarung unter 0861/90 95 30 70 in der Hauptgeschäftsstelle Traunstein möglich!

Bei der für die Durchführung des Selbsttests aufzuwendenden Arbeitszeit handelt es sich um keine vergütungspflichtige Arbeitszeit. Der Selbsttest zur Eigenanwendung ist nach Abholung zu Hause durchzuführen.

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über ein positives Selbsttestergebnis unverzüglich informieren und sich in Selbstisolation begeben. Das positive Selbsttestergebnis hat der Arbeitnehmer durch einen PCR-Test zu verifizieren.

Hinweis

Arbeitgeber können positiv getestete Arbeitnehmer einseitig von der Erbringung der Arbeitsleistung entbinden und – wenn möglich – bis zu einem negativen PCR-Testergebnis Home-Office anordnen. Ist die Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus nicht möglich, besteht ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG.

Eine Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden durch nicht ordnungsgemäß angewandte oder durchgeführte Selbst- bzw. Schnelltests kommt nicht in Betracht.

1 Alle Angaben dieser Information beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.

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