Stadler Personalmanagement GmbH

Aktuelles

Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Nach § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind alle Arbeitgeber ab dem 20. April verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Corona-Tests pro Woche

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